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Herzlich Willkommen - Kircheneintritt

Wenn Sie (wieder) in die Kirche eintreten wollen…

...steht die Türe für Sie immer offen. Der Weg in die Kirche führt über ein Gespräch mit einem Seelsorger Ihres Vertrauens.
 
Durch den Empfang des Sakramentes der Taufe, wird man in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen.
 
Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus. So verstanden gibt es keine Kündigung, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet beim Wiedereintritt auch keine zweite Taufe statt.


Häufig gestellte Fragen:

Kann ich meinen Kircheneintritt auch vor dem Standesamt erklären?
➨ Nein, denn die Wiederaufnahme kann nur die Kirche selbst gewähren.
Ist für die Wiederaufnahme eine Vorbereitung nötig?
➨ Nein, ein Seelsorger begleitet Ihren Wiedereintritt in die Kirchengemeinde.
Kostet der Wiedereintritt etwas?
➨ Nein, für den Wiedereintritt selbst fallen keine Kosten oder Gebühren an. Sobald Sie der katholischen Kirche wieder angehören, sind Sie allerdings wieder kirchensteuerpflichtig.
Muss ich in meine Heimatpfarrei gehen?
➨ Nein, sie können zu einem Seelsorger/einer Seelsorgerin aus einer beliebigen Pfarrei gehen.
Wie läuft die Wiederaufnahme ab?
➨ Nach einem Gespräch mit einem Seelsorger, erbittet dieser die Wiederaufnahme beim Bischof. Sobald der Bischof oder sein Stellvertreter zugestimmt hat, bestätigen Sie vor Zeugen Ihren Wunsch, der Kirche wieder anzugehören. Ob dies ganz einfach im Pfarrbüro geschieht, oder im Rahmen eines kleinen Gottesdienstes und wie Sie diesen Schritt gestalten wollen, besprechen Sie am besten mit dem Seelsorger, der Sie beim Wiedereintritt begleitet.
Muss ich nochmal getauft oder gefirmt werden?
➨ Nein, wenn Sie getauft sind, gilt das lebenslang. Die Taufe muss und kann nicht wiederholt werden, auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten waren. Das Gleiche gilt für die Firmung.